Retten um jeden Preis?

05. Oktober 2012

Foto: fotolia/© jennerwein77

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Mitgefühl, Sorge und Hilfsbereitschaft veranlassen Menschen, sich vermeintlich verlassener, kranker oder auch verletzter Wildtiere anzunehmen. „Vermeintlich verlassen“ deswegen, weil in vielen Fällen diese Tiere, meist Jungtiere, nicht verlassen sind. Das zu beurteilen, erfordert Beobachtungsgabe, Geduld und Wissen!

Was man wissen sollte:
Wildtiere sind herrenlos! Sie unterliegen zu einem Teil dem Bundesjagdgesetz und dem jeweiligen Landes- Jagdgesetz und zum anderen Teil dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Tierarten, die unter das Bundesjagdgesetz
bzw. das Landes-Jagdgesetz fallen, sind im Gesetz aufgelistet.

www.gesetze-im-internet.de/bjagdg

Alle anderen fallen unter das Bundesnaturschutzgesetz und hier unter den Artenschutz.
Grundsätzlich ist es verboten und damit gesetzeswidrig, Wildtiere aus der Natur zu entnehmen!!!

Weitere Informationen finden Sie in nachfolgender Broschüre:

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