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Informationen zur Impfung Pferd

Donnerstag, 28. März 2019 23:59

 

Liebe Pferdebesitzer,

aus aktuellem Anlass möchten wir Sie auf einige wichtige Fakten im
Zusammenhang mit der Impfung gegen Equine Influenza Viren (EIV) und
Equine Herpes Viren Typ 1 und Typ 4 (EHV 1,4) hinweisen.

 

Informationen zur Influenza-Impfung

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin am Friedrich-Loeffler-Institut (StIKo Vet) hält in der aktualisierten Impfleitlinie an der Empfehlung fest, Pferde – die z.B. im Rahmen von Veranstaltungen einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind – halbjährlich gegen Equine Influenza zu impfen.

Diese Empfehlung weicht von den Gebrauchsinformationen der in Deutschland zugelassenen EIV-Impfstoffe ab, in denen jährliche Wiederholungsimpfungen angegeben sind. Da es in dieser Frage zu Unklarheiten gekommen ist, soll im Folgenden die Datenlage – die der StIKo Vet Empfehlung zugrunde liegt – erläutert werden.

Die Equine Influenza ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung, die durch das Equine Influenzavirus (EIV) verursacht wird. Das Virus ist weltweit verbreitet.

Geimpfte Pferde weisen – im Vergleich zu nicht geimpften Kontrolltieren – zwei bis drei Wochen nach der Grundimmunisierung signifikant geringere Symptome und eine reduzierte Virusausscheidung nach Influenzainfektion auf.

Studien haben gezeigt, dass die impfinduzierten EIV-Antikörper bei den meisten untersuchten Pferden, bei denen die letzte EIV-Immunisierung länger als sechs Monate zurücklag, klar unter die Grenze des virologischen Schutzes absinkt, in einigen Fällen sogar unter die Grenze des klinischen Schutzes.

Aufgrund der vorliegenden infektions-immunologischen Daten und der Erfahrungen der vergangenen EIV-Epidemien ist davon auszugehen, dass die Gefahr einer Weiterverbreitung des Virus ab einem Zeitraum von sechs Monaten nach der letzten Wiederholungsimpfung deutlich ansteigt. Dies gilt insbesondere bei einem hohen Infektionsdruck, wie er bei Turnieren und größeren Pferdeansammlungen potentiell vorherrscht.

In Übereinstimmung mit der Impfempfehlung der StlKo Vet und anderer, internationaler Expertenkommissionen ist in der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) festgehalten, dass Pferde nur dann zu Turnieren zugelassen werden, wenn sie grundimmunisiert sind und die Wiederholungsimpfungen im Abstand von sechs Monaten erhalten haben. Das sollte nicht aufgeweicht werden.


Zusammenfassung:

  • Die Impfung reduziert signifikant die Ausprägung und Dauer klinischer Symptome
  • Die Impfung reduziert signifikant die Intensität und Dauer der Virusausscheidung
  • Die Impfung vermindert das Risiko einer Influenzaübertragung

 

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Informationen zur Herpes-Impfung

Gemäß der Impfleitlinie Pferd der StIKo Vet ist eine verlässliche Reduzierung des Infektionsdrucks, wie bei den meisten Infektionskrankheiten, nur durch ein konsequentes Impfmanagement zu erreichen.

Die vorbeugende Impfung gegen respiratorische Erkrankungen und auch zur Verhütung von Aborten verursacht durch Equine Herpesviren vom Typ 1 und Typ 4 sollte laut StIKo Vet optimaler Weise als Bestandsimpfung durchgeführt werden.

Die Impfung mit Equip®EHV1,4 erfolgt in der Regel ab einem Alter von fünf bis sechs Monaten mit einer Wiederholungsimpfung vier bis sechs Wochen später (Grundimmunisierung).

Der Impfschutz hält sechs Monate an und ist in regelmäßigen Abständen von jeweils sechs Monaten aufrecht zu erhalten.

Da bei der Herpesimpfung ein beginnender Abfall des Antikörpertiters bereits nach vier Monaten zu verzeichnen ist, sollte das vom Hersteller angegebene Impfintervall von sechs Monaten unbedingt eingehalten werden, um einen bestmöglichen Schutz der Tiere zu ermöglichen.

 

Quelle: StIKo Vet (Stellungnahme zur Immunisierung von Pferden)

                                                                             

 

 

 

 

 

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Myxomatose gefährdet Kaninchen im Hamburger Westen

Sonntag, 15. September 2013 15:58

13. September 2013

Seit einigen Wochen treten vermehrt Myxomatose-Fälle bei Heimkaninchen im Hamburger Westen auf. Einziger Schutz vor der häufig tödlich verlaufenden Seuche sind rechtzeitige Impfungen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krankheitsentwicklung in der Region empfehlen wir allen Heimtierbesitzern, Ihre Kaninchen – vor allem wenn diese im Freien gehalten werden – unbedingt durch eine Impfung zu schützen.

Die Übertragung des Myxomatose-Virus findet am häufigsten indirekt durch stechende, blutsaugende Insekten wie Stechmücken und Flöhe statt. Infizierte Tiere können das Virus aber auch im direkten Kontakt übertragen.

Nach einer Inkubationszeit von drei bis neun Tagen treten in der Regel die ersten Symptome auf. Das Kaninchen wirkt apathisch, es zeigt Fressunlust und trinkt wenig. Beim akuten Verlauf der Krankheit treten Schwellungen und Entzündungen im Bereich der Augenlider, des Mundes, der Ohren, der Lippen und des Genitalbereiches auf. Nach zirka 10 bis 14 Tagen endet die Krankheit meistens mit dem Tod.

Schutzimpfungen gegen Myxomatose

Die vorbeugende Impfung von Kaninchen in Heimtierhaltung und in Zuchtbeständen gegen Myxomatose erfolgt durch eine Erstimpfung ab der 4. – 6. Lebenswoche. Eine Nachimpfung 4 Wochen später erhöht die Schutzwirkung gegen die gefährliche Kaninchenseuche und ist durch den gestiegenen Infektionsdruck besonders zu empfehlen. Regelmäßige Wiederholungsimpfung gegen Myxomatose sollten im Abstand von 6 Monaten durchgeführt werden.

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