Preisinformationen

 

Die Frage nach den Kosten für die Behandlung ist legitim und richtig. Allerdings sind die Kosten für eine einzelne Behandlung so individuell wie der Patient selbst. Faktoren wie Umfang und Zeit bei der Untersuchung, Diagnostik wie u.a. Labor, Röntgen, Ultraschall sowie Art, Anzahl und Menge benötigter oder abgegebener Medikamente ergeben erst am Ende der Behandlung den vollständigen Preis. Gern dürfen Sie sich vor einer Behandlung aber über eine Kostenschätzung bei unseren Mitarbeitern informieren.

Verbindlich für jeden Tierarzt und damit auch für die Behandlung Ihres Haustieres in unserer Praxis ist die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).  Hierbei handelt es sich um ein Bundesgesetz und damit um eine verbindliche, transparente und für Jedermann einsehbare Gebührenordnung.

Die GOT sieht eine Abrechnung zwischen dem ein- bis dreifachen Satz vor (ab 14.02.2020 auch bis vierfachen Satz). Der Spielraum für die Preisbestimmung richtet sich hier nach nach Aufwand und schwere der Behandlung, aber auch nach den örtlichen Gegebenheiten. So können Preise in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten durchaus geringer sein als bei uns in der Großstadt. Eine Abrechnung unterhalb des zweifachen Satzes ist aufgrund des hohen Kosten- und Abgabendrucks für eine Tierarztpraxis in Hamburg allerdings kaum möglich.

Preiswert bedeutet nicht gleich billig!

 

Wir versuchen stets das bestmöglich Preis-Leistungsverhältnis für Sie zu erreichen und schlagen Ihnen daher stets die Behandlung mit dem grössten Nutzen für Ihr Tier und NICHT mit der größtmöglichen Wertschöpfung für den Tierarzt vor! Den größtmöglichen Nutzen bekommt Ihr Tier aber nur, wenn wir die bestmögliche Medizin, viel Erfahrung, stets fortgebildetes Fachpersonal, moderne und zuverlässige Diagnostik und sichere und für Ihr Tier geeignete Medikamente zum Einsatz bringen. Das kostet Geld, ist seinen Preis wert, aber eben nicht immer billig.

Notdienst – Mehrkosten für Mehrwert

 

Wir stellen keinen offiziellen 365-Tage-Hamburger-Notdienst bereit, sind für unsere Kunden aber auch gern in einem Notfall erreichbar. Das unterscheidet uns inzwischen von den meisten Tierarztpraxen bundesweit. Im Falle einer Notdienstbehandlung treffen Sie sich mit dem diensthabenden Tierarzt in der Praxis.

Für Leistungen im Notdienst fallen Mehrkosten an! 

Innerhalb des tierärztlichen Notfalldienstes (außerhalb der regulären Sprechzeiten von 18 Uhr bis 8 Uhr morgens, an Wochenenden und Feiertagen), muss jede Tierarztpraxis ab dem 14.02.2020 mindestens mit dem zweifachen bis maximal dem vierfachen Gebührensatz abrechnen, zusätzlich ist die Erhebung einer Notdienstgebühr von EUR 50,00 zzgl. MwSt. (EUR 59,50) gesetzlich vorgeschrieben!

Da unsere Praxis im Notdienst nicht besetzt ist, ein Tierarzt die Praxis aber individuell für Sie anfährt, erheben wir zusätzlich eine Anfahrtspauschale von EUR 20,00 zzgl. MwSt. (Gilt für Kleintiere und Pferde)

An Werktagen beginnt abrechnungstechnisch der “Notdienst” um 18:00 Uhr und endet um 8:00 Uhr des Folgetags.

Am Wochenende beginnt der Notdienst am Freitag um 18:00 Uhr und endet am Montag um 8:00 Uhr.

Samstags-Sprechstunde: Unsere Service-Sprechstunde Samstags von 09:00 bis 10:00 Uhr ist von der Notdienstregelung ausgenommen. Besuche in unserer Samstags-Sprechstunde werden zum Normalpreis ohne Zuschläge abgerechnet.

 

Ihre Zahlungsmöglichkeiten

 

Zur Bezahlung selbst haben Sie die Wahl zwischen Barzahlung oder EC-Karte plus Geheimnummer. Wir können leider keine Kreditkarten akzeptieren.

Eine Rechnungsstellung ist nur in Ausnahmefällen, nach vorheriger Absprache und erst ab einem Rechnungsbetrag von EUR 100,00 für Bestandskunden vereinbar.

Für Neukunden gilt grundsätzlich Bar- oder EC-Zahlung!

Selbstverständlich erhält jeder Klient eine detaillierte Quittung.

 

Termin-Ausfallgebühren

 

Bei vereinbarten Terminen und Operationen sind wir ausschließlich für Sie da.

Sollten Sie einmal zu einem Termin verhindert sein, sagen Sie diesen bitte spätestens 24 Stunden vorher ab.

Für kurzfristig oder gar nicht abgesagte Termine können – ohne Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes – Ausfallgebühren anfallen.

Für ausgefallene Untersuchungs-/Beratungstermine      = EUR   30,00 (zzgl. MwSt.)

Für OP-, Sonografie-, Röntgentermine                              = EUR   60,00 (zzgl. MwSt.)

Nichterscheinen bei vereinbartem Notdiensttermin         = EUR 125,00 (zzgl. MwSt.)
(Anfahrt + Ausfallgebühr + gesetzliche Notdienstgebühr)

Haben Sie sich mit unserem diensthabenden Tierarzt während des Notdienstes in der Praxis verabredet, treffen dort dann aber nicht ein, werden neben einer Untersuchungspauschale von EUR 50,00 und einer Anfahrt von EUR 25,00 ab dem 14.02.2020 auch die gesetzliche Notfallpauschale von EUR 50,00 fällig (alle zzgl. MwSt.).

Leider machen zunehmend schlechte Erfahrungen diese Maßnahmen erforderlich!