Vorsicht bei Selbstmedikation von Tieren!

04. Oktober 2011

Einen richtigen und wichtigen Schritt zum Schutz von Haustieren bei der Verabreichung von Medikamenten hat jetzt das Regierungspräsidium Darmstadt unternommen. In einer Pressemitteilung werden Tierhalter darauf aufmerksam gemacht, dass viele Medikamente, die im Einsatz am Menschen unbedenklich sind, bei Tieren aufgrund von Stoffwechselunterschieden gefährliche oder gar tödliche Nebenwirkungen auslösen können.

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So führen beispielsweise schon wenige Tropfen Teebaumöl, welches von unwissenden Tierbesitzern immer öfter gegen Flohbefall eingesetzt wird, zu schwersten Vergiftungserscheinungen bei Katzen, die nicht selten mit dem Tod der betroffenen Tiere enden! Auch das Schmerzmittel ASS (Wirkstoff: Acetylsalicylsäure) wird zum Beispiel von Katzen nur äußerst schlecht vertragen und sollte diesen grundsätzlich nicht verabreicht werden. Daher sollten Tierhalter grundsätzlich auch dann schon besondere Vorsicht walten lassen, wenn sie ihre Tiere mit Arzneimitteln behandeln, die nicht der Verschreibungspflicht unterliegen. „Im Zweifel ist es immer besser, auch vor einer Verabreichung mutmaßlich harmloser Medikamente den Tierarzt zu befragen“, so Regierungspräsident Johannes Baron.

Weiterhin wird über das im Gegensatz zur Humanmedizin bestehende Dispensierrecht von Tierärzten aufgeklärt und die wesentlichen Regeln im Umgang mit Rezepten für die Behandlung von Tieren zusammengefasst. Genannt wurde dabei u.a., dass Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel ausschließlich von Tierärzten und nicht von Ärzten, Zahnärzten oder Heilpraktikern ausgestellt werden dürfen. Außerdem wird über die Möglichkeit des Tierarztes informiert, unter bestimmten Bedingungen auch Medikamente aus dem Humanbereich für das Tier zu verschreiben.

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