Maskenpflicht gilt auch beim Tierarzt!

27. April 2020

 
Liebe Patientenbesitzer,
auch für unsere Praxis gilt die Auflage, ab dem 27.04.2020 die MASKENPFLICHT durchzusetzen. Wir bitte Sie daher, NICHT OHNE MUND-NASEN-SCHUTZ zu uns in die Praxis zu kommen. Die Verordnung gilt für ALLE Personen ab 7 Jahre. Ausgenommen sind Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die das Tragen einer Maske nicht zulassen.
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Bitte haben Sie Verständnis, wenn unsere Mitarbeiter/innen Sie darauf hinweisen, da aktuell zwar noch nicht Sie – die Kunden -, wohl aber wir – die Praxisinhaber – bei Missachtung mit empfindlichen Ordnungsgeldern belegt werden.
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Wir hoffen sehr, dass wir alle bald wieder zum Normalzustand übergehen können. Bis dahin …
 
… bleiben Sie bitte gesund!
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